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Bis wann kann ich meine Werke anmelden?
Damit wir Ihre Tantiemen vollständig und pünktlich auszahlen können, melden Sie Ihre Werke bitte direkt nach Entstehen im Onlineportal unter „Werkanmeldung“ an.
Für alle neuen Werke und Werkänderungen, die im Zeitraum 01.01. bis 31.12. eines Jahres genutzt werden, gilt aktuell folgende Anmeldefrist: 31.01. des Folgejahres.
Wichtig: Je nach Sparte gelten zusätzlich unterschiedliche Fristen. Die Übersicht finden Sie unter Ausschüttungstermine und Fristen. Melden Sie ein Werk nach den genannten Fristen an und wird es deshalb bei der Verteilung nicht berücksichtigt, besteht kein Anspruch auf Reklamation (siehe § 36 Verteilungsplan).
Gut zu wissen: Wir empfehlen, Ihre Werke immer sofort nach der Fertigstellung im Onlineportal zu melden. So stellen Sie sicher, dass alle Nutzungen rechtzeitig in die Ausschüttung einfließen.
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