Sonderförderung
Die Teilnahmebedingungen und der Fördervertrag gelten für das Förderjahr 2026:
Erste Antragsrunde für die Sonderförderung ist beendet
Am 31.12.2025 haben wir erfolgreich die erste Antragsrunde der Sonderförderung abgeschlossen. Wir freuen uns über die zahlreichen eingegangenen Anträge.
In den kommenden Wochen wird die Jury alle Einreichungen sorgfältig prüfen. Bis spätestens März informieren wir zu den Ergebnissen. Wir drücken allen Teilnehmenden die Daumen für eine erfolgreiche Bewerbung!
Voraussetzungen für eine Förderung
Gefördert werden professionelle Musikautor/-innen, die ihre Songwriting-Karriere strategisch weiterentwickeln wollen, indem sie im Rahmen von geplanten Writing-Sessions im In- und Ausland oder der geplanten Teilnahme an Songwriting-Camps neue Künstler/-innen und Business-Netzwerke, Genres oder Märkte erschließen und sich auf diesem Wege einen wachsenden Katalog an urheberrechtlichen Mitwirkungen (sog. Cuts) erarbeiten.
Gefördert werden zudem Urheber/-innen, die zugleich ausübende Künstler/-innen (als Solo-Artists oder als Teil einer Band/eines Ensembles) sind und in diesen Funktionen die Produktion und Online-Veröffentlichung eines Tonträgers (bspw. EP oder Album) planen, auf dem sich ausschließlich eigene neue Werke befinden.
Musikproduzent/-innen, die nachweislich als Co-Autor/-innen an einem solchen Werkschöpfungs- und Musikproduktionsprozess mitwirken und dabei einen wesentlichen Part übernehmen, sind ebenfalls antragsberechtigt.
Jedes Mitglied kann pro Geschäftsjahr einen Antrag auf Förderung für ein Projekt stellen. Jedes Projekt darf nur einmal gefördert werden. Dies gilt auch für Anträge mehrerer Antragsteller für dasselbe Projekt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, andere Projektbeteiligte, die ebenfalls antragsberechtigt sein könnten, vorab darüber zu informieren, wenn eine Antragstellung geplant ist.
Anträge auf Sonderförderung sind ausschließlich über das GEMA Onlineportal einzureichen. Unsere Teilnahmebedingungen sehen dazu wie folgt aus. Wie genau die Beantragung der Förderung im Onlineportal erfolgt, können Sie unserer Benutzerhilfe entnehmen.
Anträge können nur persönlich eingereicht werden. Eine Stellvertretung ist nicht zulässig. Mehr zur Antragsstellung entnehmen Sie bitte unseren Teilnahmebedingungen.
Die Antragsstellung für die nächste Förderrunde wird vom 02. bis 22. November 2026 möglich sein.
Die Fördersumme beträgt 10.000 Euro. Näheres zu den Auszahlungsmodalitäten entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen.
Alle Teilnehmende, die eine Sonderförderung erhalten, werden von uns voraussichtlich im März 2027 informiert.
Mit dem Fördervertrag werden die Bedingungen Ihrer Förderung transparent und nachvollziehbar festgehalten. Er enthält alle wichtigen Informationen, etwa zur Fördersumme, zur Auszahlung, den verwendeten Mitteln sowie zu den erforderlichen Nachweisen. So haben Sie jederzeit einen verlässlichen Überblick.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch eine unabhängige Jury. Sobald die für eine Förderrunde vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Anträge bewilligt werden.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten: Von den 10.000 Euro erhalten Sie 7.500 Euro (75 %) direkt nach der Bewilligung Ihres Antrags und Unterzeichnung des Fördervertrages. Die restlichen 2.500 Euro (25 %) werden nach Abschluss des Projekts und positiver Prüfung des vollständigen Verwendungsnachweises ausgezahlt.
Die Auszahlung erfolgt auf das jeweilige Mitgliedskonto, sodass die Fördersumme unter Umständen mit bestehenden Minussalden, Abtretungen o.ä. verrechnet wird. Die GEMA kann die Förderraten von der Verrechnung lösen, wenn Sie innerhalb der in der Bewilligung angegebenen Frist eine Bestätigung Ihrer Gläubiger beibringen, aus der hervorgeht, dass diese mit einer direkten Auszahlung an Sie einverstanden sind.
Nein.
Sollten sich Anhaltspunkte ergeben, dass das Projekt nicht oder nicht dem Förderantrag entsprechend realisiert werden kann, ist dies der GEMA umgehend mitzuteilen. Die GEMA behält sich vor, die bereits ausgezahlte Fördersumme von den Antragstellenden zurückzufordern.
Bis zum 31.08.2027.